Weitere Entscheidungen unten: OLG Dresden, 20.06.2017 | OLG Hamburg, 16.02.2017

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2017 - 1 SaGa 4/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17561
LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2017 - 1 SaGa 4/17 (https://dejure.org/2017,17561)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.03.2017 - 1 SaGa 4/17 (https://dejure.org/2017,17561)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. März 2017 - 1 SaGa 4/17 (https://dejure.org/2017,17561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Einstweilige Verfügung, Unterlassung, Wettbewerb, Täter, Mittäter, Verfügungsgrund, Selbstwiderlegung, unlautere Handlungen, Dienstleistung, Nachahmen, Unterlagen, unredliche Erlangung, Wiederholungsgefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schutz vor unzulässigen geschäftlichen Handlungen durch einstweilige Verfügung auf Unterlassung; Aufbau eines Konkurrenzunternehmens als unredliche Geschäftshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 27
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2017 - 1 SaGa 4/17
    Glaubhaft gemacht ist ein Sachverhalt, wenn das Gericht von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit des vorgetragenen Geschehensablaufs überzeugt ist (BGH, Beschl. v. 20.03.1996 - VIII ZB 7/96 - Juris, Rn 15).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.06.2017 - 14 U 50/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21057
OLG Dresden, 20.06.2017 - 14 U 50/17 (https://dejure.org/2017,21057)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.06.2017 - 14 U 50/17 (https://dejure.org/2017,21057)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 14 U 50/17 (https://dejure.org/2017,21057)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung

  • online-und-recht.de

    Umfang des Auskunftsanspruchs bei unerlaubter E-Mail-Werbung

  • Betriebs-Berater

    Auskunftsanspruch bei unzulässiger E-Mail-Werbung

  • kanzlei.biz

    Umfang des Auskunftsanspruchs bei wettbewerbswidriger E-Mail-Werbung

  • rechtsportal.de

    Umfang wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung

  • rechtsportal.de

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3
    Umfang wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Konkretes Wettbewerbsverhältnis nicht nur hinsichtlich beworbener Waren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 27
  • NJ 2017, 328
  • MMR 2018, 346
  • BB 2017, 1537
  • K&R 2017, 525
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2017 - 14 U 50/17
    Unabhängig von der rechtlichen Einordnung als rechtsgeschäftsähnliche Handlung oder als Willenserklärung (vgl. BGH GRUR 2010, 628 Rn 35 - Vorschaubilder I) muss eine Begebung der Einwilligung hinzukommen, d.h. dass die Einwilligung mit Willen des Erklärenden in Verkehr gebracht worden sein muss.
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2017 - 14 U 50/17
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung darüber, ob ein Verletzer ähnliche Handlungen begangen hat, die weitergehende Schadensersatzansprüche rechtfertigen könnten, besteht nicht (vgl. BGH GRUR 2003, 446 Rn 28 - Preisempfehlung für Sondermodelle; BGHZ 158, 174, 187 f. - Direktansprache am Arbeitsplatz I; BGH GRUR 2006, 426 Rn 24 - Direktansprache beim Arbeitsplatz II).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 5/03

    Alpensinfonie

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2017 - 14 U 50/17
    Andernfalls hätte der Verletzer über alle möglichen anderen Verletzungshandlungen Auskunft zu erteilen, was auf eine unzulässige Ausforschung entgegen der Beweislastregeln hinausliefe (vgl. BGHZ 148, 26, 35 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGH GRUR 2006, 319 Rn 38 - Alpensinfonie).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2017 - 14 U 50/17
    Andernfalls hätte der Verletzer über alle möglichen anderen Verletzungshandlungen Auskunft zu erteilen, was auf eine unzulässige Ausforschung entgegen der Beweislastregeln hinausliefe (vgl. BGHZ 148, 26, 35 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGH GRUR 2006, 319 Rn 38 - Alpensinfonie).
  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 73/02

    Direktansprache am Arbeitsplatz II

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2017 - 14 U 50/17
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung darüber, ob ein Verletzer ähnliche Handlungen begangen hat, die weitergehende Schadensersatzansprüche rechtfertigen könnten, besteht nicht (vgl. BGH GRUR 2003, 446 Rn 28 - Preisempfehlung für Sondermodelle; BGHZ 158, 174, 187 f. - Direktansprache am Arbeitsplatz I; BGH GRUR 2006, 426 Rn 24 - Direktansprache beim Arbeitsplatz II).
  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2017 - 14 U 50/17
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung darüber, ob ein Verletzer ähnliche Handlungen begangen hat, die weitergehende Schadensersatzansprüche rechtfertigen könnten, besteht nicht (vgl. BGH GRUR 2003, 446 Rn 28 - Preisempfehlung für Sondermodelle; BGHZ 158, 174, 187 f. - Direktansprache am Arbeitsplatz I; BGH GRUR 2006, 426 Rn 24 - Direktansprache beim Arbeitsplatz II).
  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2017 - 14 U 50/17
    "In Kenntnis der Sachlage" wird eine Einwilligung erteilt, wenn der Verbraucher weiß, dass seine Erklärung ein Einverständnis darstellt und worauf sie sich bezieht (BGH WRP 2017, 700 Rn 24; BGH GRUR 2013, 531 Rn 23 - Einwilligung in Werbeanrufe II; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 7 Rn. 149b).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2017 - 14 U 50/17
    Daher ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis anzunehmen, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (BGH WRP 2015, 1326 Rn 19 - Hotelbewertungsportal).
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2017 - 14 U 50/17
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH GRUR 2017, 397 Rn 45 - World of Warcraft II, mwN).
  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 169/10

    Einwilligung in Werbeanrufe II

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2017 - 14 U 50/17
    "In Kenntnis der Sachlage" wird eine Einwilligung erteilt, wenn der Verbraucher weiß, dass seine Erklärung ein Einverständnis darstellt und worauf sie sich bezieht (BGH WRP 2017, 700 Rn 24; BGH GRUR 2013, 531 Rn 23 - Einwilligung in Werbeanrufe II; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 7 Rn. 149b).
  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18541
OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15 (https://dejure.org/2017,18541)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2017 - 3 U 194/15 (https://dejure.org/2017,18541)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 3 U 194/15 (https://dejure.org/2017,18541)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    HSA frei

    § 3 UWG vom 03.03.2010, § 3 UWG, § 3a UWG, § 4 Nr 11 UWG vom 03.03.2010, § 5 UWG vom 03.03.2010
    Irreführende Bewerbung eines Impfstoffs: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im Eilverfahren; Werbung mit einem Oberbegriff für eine Gruppe von Erkrankungen; Werbung mit der Abwesenheit eines Stoffes

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Impfstoffs gegen durch Zecken übertragene FSME mit der Abwesenheit eines bestimmten Stoffes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 27
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204).

    Eine Werbeaussage kann dann unzulässig sein, wenn auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen (BGH, GRUR 2015, 1244 Rn. 16 - Äquipotenzangabe in Fachinformation; OLG Hamburg, PharmR 2007, 204, 206 m. w. Nachw.).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Insoweit sind - wie allgemein bei gesundheitsbezogener Werbung - besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH, GRUR 2013, 649 Rn. 15 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil BGH, GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Insoweit sind - wie allgemein bei gesundheitsbezogener Werbung - besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH, GRUR 2013, 649 Rn. 15 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil BGH, GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 231/14

    Richtlinie 2005/29/EG Art. 7 Abs. 4; UWG § 5a Abs. 2 und 3

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Nach § 4 Nr. 11 UWG aF handelt unlauter, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das Verhalten der Antragsgegnerinnen allerdings sowohl nach dem zur Zeit der beanstandeten Werbung geltenden Recht als auch nach dem zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat geltenden Recht wettbewerbswidrig sein (vgl. BGH, GRUR 2016, 399 Rn. 10 - MeinPaket.de; BGH, GRUR 2016, 403 Rn. 9 - Fressnapf).
  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 194/14

    Fressnapf - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Nach § 4 Nr. 11 UWG aF handelt unlauter, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das Verhalten der Antragsgegnerinnen allerdings sowohl nach dem zur Zeit der beanstandeten Werbung geltenden Recht als auch nach dem zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat geltenden Recht wettbewerbswidrig sein (vgl. BGH, GRUR 2016, 399 Rn. 10 - MeinPaket.de; BGH, GRUR 2016, 403 Rn. 9 - Fressnapf).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Eine Werbeaussage kann dann unzulässig sein, wenn auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen (BGH, GRUR 2015, 1244 Rn. 16 - Äquipotenzangabe in Fachinformation; OLG Hamburg, PharmR 2007, 204, 206 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 78/07

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung gemäß § 12 Abs. 2 UWG bei Hinnahme eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (Senat WRP 1996, 774 ff. - Warengutschein; GRUR-RR 2008, 366, 367 - Simplify your Production).
  • OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
    Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (Senat WRP 1996, 774 ff. - Warengutschein; GRUR-RR 2008, 366, 367 - Simplify your Production).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 15 U 21/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fertigarzneimitteln auf der Basis von

    Auch ist es grundsätzlich nicht dringlichkeitsschädlich, wenn der Berufungsführer die gesetzlichen Berufungseinlegungs- und -begründungsfristen voll ausschöpft (OLG Stuttgart MD 2010, 876 (882); KG WRP 2010, 129 (136); OLG Bremen GRUR-RR 2011, 466; OLG München WRP 2016, 1404 (1414); OLG Hamburg WRP 2017, 1129 Rn. 43); dies ist hier nicht einmal der Fall.
  • OLG Hamburg, 20.06.2019 - 3 U 137/17

    Gute Wirksamkeit - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung in einer

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 2006 - 3 U 77/06, PharmR 2007, 204, 206; Urteil vom 16. Februar 2017 - 3 U 194/15, GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - HSA frei; Urteil vom 26. April 2018 - 3 U 96/17, GRUR-RR 2018, 479, Rn. 54).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2019 - 6 U 113/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Vergabe von Wegenutzungsverträgen im

    Im dortigen Zusammenhang wird vertreten, dass die Beantragung und anschließende Ausschöpfung einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist im Fall einer Berufung gegen die Ablehnung eines Verfügungsantrages in Frage stellen können, ob das Verfahren dem Gläubiger noch dringlich ist (zum UWG: OLG Karlsruhe WRP 2012, 1579 Rn. 15; OLG Hamburg WRP 2017, 1129 Rn. 43; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn. 3.16).
  • OLG Hamburg, 26.04.2018 - 3 U 96/17

    kausale Therapie - Arzneimittelwerbung: Irreführung durch Verwendung des Begriffs

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, WRP 2017, 1129 , juris-Rn. 80 - "HSA frei"; OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206).
  • OLG Hamburg, 29.05.2019 - 3 U 95/18

    Fehlende Doppelverblindung, Heilmittelwerbung - wissenschaftliche Studien -

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206; OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - HSA frei).
  • OLG Hamburg, 28.01.2021 - 3 U 66/20

    Eisenpräparat - Irreführende Angaben bei Bewerbung von Eisenpräparaten;

    Die Abwesenheit eines Risikos kann einen Vorteil darstellen, welcher werblich geltend gemacht werden kann (Senat, WRP 2017, 1129 - HSA frei).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2019 - 3 HKO 4987/18

    Unzulässige gesundheitsbezogene Werbung für ein apothekenpflichtiges Arzneimittel

    Auch eine an Fachpublikum gerichtete Werbung für ein Phytopharmakon ist zur Beeinträchtigung der Interessen der Verbraucher als Kunden der Adressaten der Werbung geeignet, da die Empfehlung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels durch Apothekenpersonal durch eine wissenschaftlich nicht gesicherte Angabe in einer an Apotheker und PTA gerichteten Werbung beeinflusst und die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet werden kann; der Schutzzweck der verletzten Marktverhaltensregel ist tangiert, die Spürbarkeit wird vermutet (Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG 37. Aufl. § 3a, Rdnr. 1.102, OLG Hamburg WRP 2015, 1021; WRP 2017, 1129; KG WRP 2016, 389).
  • OLG Hamburg, 19.12.2019 - 3 U 172/18

    Asthmapräparat - Irreführende Werbeaussagen zu einem Arzneimittel -Asthmapräparat

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206; OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - HSA frei).
  • OLG Hamburg, 04.02.2021 - 3 U 39/19

    Antikoagulationstherapie - Irreführende Arzneimittelwerbung:

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - "HSA FREI"; OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206).
  • OLG Hamburg, 05.04.2018 - 3 U 177/17

    Post-Marketing-Surveillance-Studie - Irreführende Bewerbung eines Impfstoffs

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, PharmR 2007, 204 - juris Rn. 40; WRP 2017, 1129, juris Rn. 80 - "HSA frei").
  • OLG Hamburg, 09.04.2020 - 3 U 54/19

    Wettbewerbsverstoß: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei nach Fristablauf

  • OLG Hamburg, 27.02.2020 - 3 W 13/20

    Irreführende Heilmittelwerbung: Zulassung eines Arzneimittels zur

  • OLG Hamburg, 01.04.2021 - 3 U 3/20

    Halsschmerzmittel - Wissenschaftliche Absicherung der Werbeaussage "... überzeugt

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